Prof. Dr. Thomas Stapperfend wird Vizepräsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg

Prof. Dr. Stapperfend wird Vizepräsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg

Prof. Dr. Stapperfend wird Vizepräsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg

Mit Wirkung zum 01. Juli 2011 ist Prof. Dr. Stapperfend zum Vizepräsidenten des gemeinsamen Finanzgerichts für die Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Cottbus ernannt worden. Der gebürtige Wuppertaler, Jahrgang 1965, studierte von 1984 bis 1988 Rechtswissenschaft an der Universität Bochum und leistete sodann bis 1992 seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf ab.

Zuvor war er (1990) mit der Höchstnote „summa cum laude“ promoviert worden. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und kurzer Tätigkeit in der Finanzverwaltung war Prof. Dr. Stapperfend 1994 als Richter auf Probe bei dem Finanzgericht in den Dienst des Landes Brandenburg getreten. 1997 wurde er zum Richter am Finanzgericht und 2006 zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt. Nach der Fusion der Finanzgerichte Berlins und Brandenburgs leitete er als Vorsitzender Richter an dem gemeinsamen Finanzgericht den 5. Senat, der sich speziell mit Verfahren, die Umsatzsteuer betreffen, beschäftigt.

Prof. Dr. Stapperfend, den die Humboldt-Universität zu Berlin im Jahre 2004 zum Honorarprofessor bestellt hat, ist verheiratet und hat zwei schulpflichtige Töchter. Der bisherige Vizepräsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Martin Taegener, ist Ende April 2011 in den Ruhestand getreten.

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