Kanzlei Himmelsbach & Sauer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater & Rechtsanwälte in Lahr

Ralph Sauer

Ralph Sauer
Ralph Sauer

Einsteinallee 1 77933 Lahr

Ralph Sauer ist als Rechtsanwalt, Insolvenzberater & Treuhänder Partner der Kanzlei Himmelsbach & Sauer, Lahr, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater & Rechtsanwälte in Lahr. Die Kanzlei ist im Einzugsgebiet Lahr, Kehl, Offenburg spezialisierter Ansprechpartner für alle Fragen des Steuerrechts, des Arbeitsrechts, der Handels- und Gesellschaftsrechts, Insolvenzrechts und Wirtschaftsrechts.

  • 1994 - 2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • 1997 - 2001 Führung eines Textilveredelungsunternehmens
  • 2004 - 2006 Rechtsreferendariat am Landgericht Landau i.d. Pfalz
  • 2006 Zulassung als Rechtsanwalt

Tätigkeitsbereiche

  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Insolvenzrecht

Mitgliedschaften

  • Gesellschaftsrechtliche Vereinigung - wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e.V. 
  • Centrale für GmbH
  • Deutscher Anwaltverein
  • Freiburger Anwaltverein
  • Rechtsanwaltskammer Freiburg
  • DATEV e.G.

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Fachpublikationen

  • Existenzvernichtungshaftung nach § 826 BGB und Unternehmensverpachtung bei drohender Insolvenz aufgrund schwebender Risiken?, vorgesehen für eine Maiausgabe 2011 des Betriebs-Beraters (BB)
  • Die Haftung der finanzierenden Bank für die arglistige Täuschung durch den Anlageprospekt, Anmerkung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.03.2010, Az. 14 U 205/06, EWiR
  • Unschädliche Nutzungsunterbrechung des Eigentümers oder Erben für die Begünstigung gemäß § 35 Abs.4 Nr. 2 BauGB - Ersatzbau eines abgängigen Wohngebäudes im Außenbereich, BauR 2010, 1007

Himmelsbach & Sauer - Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Lahr, Kehl, Offenburg

Die Partnerschaft Himmelsbach & Sauer mit den Partnern Alfred Himmelsbach (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Ralph Sauer (Rechtsanwalt) ist am Standort Lahr mit einem Schwerpunktbereich... mehr

Steuerliche Anerkennung von Ergebnisabführungsverträgen

Ein Ergebnisabführungsvertrag wird steuerrechtlich nicht anerkannt, wenn er nicht vertragsgemäß durchgeführt wurde - auch wenn die Durchführung die steuerrechtlichen Regelungen einhält. Nicht nur f... mehr

Kontakt

Himmelsbach & Sauer
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte in Lahr - 
Ralph Sauer
Fachanwalt für Steuerrecht

Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon +49 7821 9 54 94-0
Telefax +49 7821 92 37 68-889
E-Mail ralph.sauer@himmelsbach-sauer.de
Internet http://www.himmelsbach-sauer.de