Studenten können Kosten des Studiums als steuerlichen Verlust in zukünftigen Jahren abziehen
Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, hat entschieden, dass beruflich veranlasste Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten abziehbar sind, auch wenn der Steuerpflichtige die... mehr
Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten!
Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium oder eine erstmalige Ausbildung können grundsätzlich nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden. E... mehr


